Unterstützungsantrag

Die Antragstellung und Bearbeitung der Unterstützungsfälle erfolgt normalerweise bei den Ortsgruppen der Roten Hilfe, da sie über das dafür erforderliche Know-how verfügen. Die Kontakte der Ortsgruppen der Roten Hilfe findest du unter https://www.rote-hilfe.de/kontakt

Für eine Antragstellung sollte ein Gespräch mit der Ortsgruppe stattfinden. Komm dafür gerne in die Sprechstunde oder nimm Kontakt mit uns auf, falls das terminlich nicht möglich ist. Wir finden zusammen eine Lösung.

Wenn dir nicht bekannt ist, welche Ortsgruppe für dich zuständig ist, wende dich bitte an die Geschäftsstelle der Roten Hilfe e.V. unter bundesvorstand@rote-hilfe.de

Das brauchen wir für die Bearbeitung eines Unterstützungsantrages:

  • Der Verarbeitung deiner persönlichen Daten in der Roten Hilfe musst du laut Datenschutz-Grundverordnung explizit zustimmen. Dafür haben wir ein Informationsblatt über die Datenverarbeitung und eine Einwilligungserklärung entwickelt. Beides erhältst du bei der Antragstellung von der für dich zuständigen Ortsgruppe. Die unterschriebene Einwilligungserklärung wird dann den anderen Unterlagen beigelegt. Nur wenn es keine für dich erreichbare Ortsgruppe gibt, erhältst du die Unterlagen auch auf Anfrage unter bundesvorstand@rote-hilfe.de per Post.
  • Name, Adresse, möglichst Telefonnummer und E-Mailadresse, unbedingt IBAN und BIC.
  • Kurze Schilderung des Vorfalls: Was war der Anlass für die Festnahme, das Ermittlungsverfahren, den Prozess? An was für einer politische Aktion hast Du dich beteiligt (z.B. kurze Beschreibung und Motto der Demonstration/Aktion, wo und wann hat sie stattgefunden? Wenn vorhanden: Kopien von Aufrufflugblättern etc. beilegen.)
  • Was wird konkret vorgeworfen (§§)?
  • Verlauf und jetziger Stand des Verfahrens: Hast Du eine Vorladung/Strafbefehl/Anklageschrift bekommen; hat ein Prozeß stattgefunden; Gab es andere Betroffene? Wie ist das Verfahren ausgegangen? Sind weitere Gerichts-Instanzen zu erwarten oder ist das Verfahren bereits abgeschlossen und das Urteil rechtskräftig?
  • Hast du Aussagen bei der Polizei/Staatsanwaltschaft/vor Gericht gemacht? Wenn ja, warum?
  • Nachweis von Kosten: Höhe der Strafe, Gerichtskosten, Rechtsanwät_innenkosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (Kopien der Rechnungen beilegen)
  • Kopien von Vorladungen, Strafbefehlen, Anklagen, Urteilen
  • Wurde bereits ein Teil von anderen Solifonds übernommen?
  • Gab/gibt es bereits Solidaritäts- und Öffentlichkeitsarbeit zum Fall (wenn vorhanden Kopien von Flugblättern, Pressemitteilung, Medienberichten)?
  • Sind noch weitere Kosten zu erwarten?
  • Wurde der Prozess politisch geführt (z.B. durch eine Prozesserklärung) und/oder mit einer Ortsgruppe der Roten Hilfe e.V. oder einer anderen politischen Gruppe gemeinsam vorbereitet?
  • Besteht schon Kontakt zu einer Ortsgruppe der Roten Hilfe e.V. oder soll der vermittelt werden, z.B. für Beratung und Unterstützung vor Ort?

Es ist wichtig, daß Du deinen Antrag frühstmöglich bei der jeweiligen Ortsgruppe stellts, da u.a. ein Antrag spätestens 9 Monate nach einem rechtskräftigen Urteil bzw. der letzten Anwaltsrechnung/Gerichtsrechnung bei uns eingegangen sein muss. So kann auch eine sichere Bearbeitung und bei Anfrage eine bessere Hilfe nach unseren Möglichkeiten gewährleistet werden.

Wichtiger Hinweis:

Der Bundesvorstand hat beschlossen ab dem 1. Januar 2006 nur noch den Regelsatz (derzeit 50%) auf den Pflichtverteidigersatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu bezahlen. Bitte deshalb deinen Rechtsanwalt / deine Rechtsanwältin, nur den Pflichtverteidigersatz zu berechnen. Nur in begründeten Fällen (z.B. bei besonders aufwendigen Verfahren) zahlt die Rote Hilfe e.V. den Regelsatz auf höhere Gebühren.

Entscheidung über den Antrag

Nach Eingang Deines Antrags prüft der Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. nach den Maßgaben der Satzung und der Beschlüsse der Bundesdeligiertenversammlungen. ob die Rote Hilfe e.V. Deinen Antrag unterstützt. Dir wird schriftlich mitgeteilt, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wurde, bzw. ob noch Unterlagen und/oder Informationen für eine Entscheidung fehlen.

Die Bearbeitung der Anträge bis zur Entscheidung kann 2 bis 3 Monate dauern.