Erstes Urteil gegen Antifaschisten

Am letzten Montag gab es das erste Urteil gegen einen zum Tatzeitpunkt Minderjährigen Genossen. Die Staatsanwaltschaft forderte 50 Sozialstunden+3 Tage Arrest. Der Richter entschied auf 80 Sozialstunden. Skandalös, da es keine eindeutige Identifizierung des Angeklagten gab, Polizeivideos gelöscht wurden, der Betroffene komplett vorstrafenfrei war und lediglich mit der Begründung verurteilt wurde, dass er sich im “Schwarzen Block“ aufgehalten habe. Wer dies tue sei, laut Gericht, „agressiv und auf Gewalt aus“.

Betroffen sind einige, gemeint sind alle!

Hintergrund:
Am 1. Mai, dem internationalen Kampftag der Arbeiter_innen gegen wirtschaftliche Ausbeutung und politische Unterdrückung, marschierte die Neonaziorganisation Freies-Netz-Süd in Würzburg auf, um diesen Tag für ihre menschenverachtende faschistische Propaganda zu vereinnahmen. Bis zu 8000 Menschen setzten mit dem bürgerlichen Bündnis „Würzburg ist bunt“ ein symbolisches Zeichen, in Form eines Bürgerfests auf dem Marktplatz, gegen den Naziaufmarsch. Allerdings gaben sich damit einige Aktivisten nicht zufrieden und wollten den Faschisten nicht kampflos Würzburgs Straßen überlassen. Da Stadt und Polizei keine Mühe scheuten, den 350 angereisten Neonazis einen angenehmen Aufenthalt durch weitreichende schwer bewachte Absperrungen zu verschaffen, war es fast unmöglich in räumlicher Nähe seinen Unmut über diesen Naziaufmarsch kundzutun. Allerdings schaffte es eine kleinere Gruppe von entschlossenen Antifaschisten eine Polizeiabsperrung zu durchbrechen und anschließend eine Sitzblockade auf der Naziroute zu errichten. Tatsächlich mussten die Faschisten des Freien-Netz-Süd dadurch eine Verkürzung ihrer Aufmarschroute hinnehmen. Nun müssen sich insgesamt 4 Antifaschisten wegen den Vorwürfen der gefährlichen Körperverletzung, Landfriedensbruch, Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht verantworten. Beim ersten Verhandlungstermin zweier Betroffener machte die Justiz deutlich, wie wichtig ihr eine Verurteilung in diesem politischen Prozess ist. So belastet lediglich der „geschädigte“ Polizist, bei dem der Amtsarzt am 2. Mai keinerlei Beschwerden mehr feststellen konnte, die Angeklagten. Sein Kollege, der ebenfalls als Zeuge geladen wurde, sagte aus, dass es für ihn unmöglich war bei dem Durchbruch einzelne Gesichter zu erkennen. Auch war ein in den Akten vermerktes Polizeivideo, das die Angeklagten entlasten könnte, seltsamerweise nicht mehr auffindbar. Trotz dieses Mangels an Beweisen, machte der Richter deutlich, dass die Angeklagten nicht um eine Verurteilung herumkommen werden, da er gerne jeden Antifaschisten, der sich an der Aktion beteiligt hat, verurteilen möchte. Deshalb müssen wir davon ausgehen, dass es sich bei diesem Prozess um einen politischen Prozess handelt, welcher dringend notwendiges antifaschistisches Engagement mit allen Mitteln kriminalisieren will und auf gezielte Einschüchterung von antifaschistisch engagierten Menschen setzt.
Wir haben uns deshalb dazu entschlossen die Prozesse öffentlich zu machen und kritisch zu begleiten. Am 27.11.2013 findet um 11 Uhr im Amtsgericht Würzburg der nächste feststehende Gerichtstermin gegen einen der Betroffenen statt. Sobald die Fortsetzung des ersten Prozesses gegen die schon erwähnten zwei Antifaschisten feststeht, werden wir euch schnellstmöglich informieren.

Betroffen sind einige, gemeint sind wir alle!

Am Montag, den 26.08 findet der Prozess gegen 2 von insgesamt 4 betroffenen Antifaschisten in Würzburg, aufgrund ihres Engangements am 1. Mai statt. Ihnen wird vorgeworfen beim Durchbruch zur Naziroute zwei Polizisten verletzt zu haben.
Durch die anschließende Sitzblockade mussten die 350 Faschisten des Freien Netz Süd eine enorme Verkürzung ihrer Marschroute hinnehmen. Eine solche Kriminalisierung von Antifaschismus ist ein Angriff auf uns alle, den wir so nicht hinnehmen werden!
Daher rufen wir zu einer Kundgebung und kritischer Prozessbegleitung ab 13 Uhr vor dem Amtsgericht Würzburg in der Ottostraße. 5 auf!

Wir lassen uns nicht kriminalisieren!
Antifaschismus ist und bleibt legitim!

Repression bei Blockupy

Menschen, die im Kessel waren und deren Personalien festgestellt wurden, bietet die Rote Hilfe Frankfurt gemeinsam mit EA und Blockupy-Bündnis einen Emailverteiler um sich in den nächsten Monaten ggf. an massenhaften Einzelklagen zu beteiligen. Tragt euch (am Besten nicht mit der klandestin(st)en Emailadresse) dort ein.

10.04 Informationsveranstaltung im Vorfeld des 1.Mai: „Verhalten auf Demonstrationen“`

Am 1. Mai planen Neofaschisten des rechtsradikalen Netzwerks“Freies Netz Süd“ einen Aufmarsch in Würzburg. Da sich dagegen breiter Widerstand regen wird veranstalten wir einen Informationsabend im politischen Freiraum TOPO ROJO. Schwerpunkt wird das Verhalten auf Demonstrationen und der Schutz vor staatlicher Repression sein.
Beginn: 19 Uhr

Vortrag zum Tag der politischen Gefangenen Der Fall Deniz K

Der 18. März ist der traditionelle Kampftag für die Freiheit aller politischen Gefangenen.
Seit 1996 vom Förderverein Libertad! und der Roten Hilfe e.V. reinitialisiert, galt er bis in die zwanziger Jahre als Tag der Pariser Commune.
Am 18.03.1871 erhoben sich weite Teile der durch die Zerschlagung der Zünfte und das einsetzende kapitalistische Fabrikwesen verarmten Handwerker und Arbeiter und griffen zu den Waffen. Gewaltsam wurden die politischen Fesseln abgestreift und die Obrigkeit vertrieben. Doch auch die ökonomischen Zwänge sollten beseitigt und die kapitalistische Verwertungslogik zugunsten einer solidarischen Gesellschaft überwunden werden. Dieser antikapitalistische Ansatz wurde jedoch im Keim erstickt. Die militärisch hochgerüstete Reaktion übte nach ihrem Sieg über die Kommunard_innen blutige Rache. Mehr als 20.000 Männer und Frauen wurden getötet, über 13.000 Menschen zu meist lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt.
Dieses Verbrechen blieb als Fanal im kollektiven Gedächtnis aller linken emanzipatorischen Kräfte verhaftet. 1923 benannte die historische Rote Hilfe den Tag der Commune zum Tag der Freiheit für alle politischen Gefangenen, und das blieb er bis zum Beginn der Naziherrschaft.

Um an diese Tradition anzuknüpfen und daran zu erinnern, dass auch heute noch hunderttausende auf der ganzen Welt aus politischen Gründen in Gefängnissen begraben werden, laden wir am 18.03.2013 die Soligruppe “Freiheit füt Deniz K“ ein. Der Fall Deniz beweist, dass politische Justiz und das Wegsperren von Andersdenkenden nicht in andere Länder externalisiert werden können, sondern auch im vermeintlichen Rechtsstaat BRD zum Alltag gehören.

Am 31. März 2012 fand in Nürnberg eine Demonstration unter dem Motto „Nazistrukturen bekämpfen, Verfassungsschutz abschaffen, Antifa in die Offensive!“ statt, die sich gegen erstarkende Naziaktivitäten und die tatkräftige Unterstützung jener durch den Verfassungsschutz richtete.
Die Demonstration wurde nach etlichen Repressalien im Vorfeld schließlich von behelmten und gepanzerten Polizisten unter Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray massiv angegriffen, wobei es zu einigen, zum Teil sogar schweren Verletzungen von Teilnehmer_innen kam.
Fast einen Monat später, am 21.April 2012, wurde der Antifaschist Deniz aus einer Demonstration in Ludwigshafen, bei Mannheim, herausgegriffen und unter dem Vorwurf des „versuchten Totschlags“, angeblich begangen bei der oben genannten Demonstration in Nürnberg, in Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt Nürnberg gebracht.
Der 19-jährige wurde beschuldigt, sich gegen die gezielte und provozierende Gewalt der Polizisten gewehrt zu haben. Er soll mit einer Fahnenstange mehrmals auf zwei von Kopf bis Fuß gepanzerte Polizisten eingeschlagen haben, woraus die Staatsanwaltschaft nun ein versuchtes Tötungsdelikt herbei halluziniert – die bei der Veranstaltung vermeintlich angegriffenen Beamten meldeten sich am Tag der Demonstration noch nicht einmal als verletzt.

Die Anklage wegen Totschlags wurde schließlich fallen gelassen, jedoch wurde unser Genosse trotz fehlender Beweise und falscher Zeugenaussagen wegen Widerstand, Körperverletzung und Landfriedensbruch zu zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt.

Das Solikommitee „Freiheit für Deniz“ wird am 18.03.2013 um 20:00 Uhr im „TOPO ROJO“Würzburg über dieses skandalöse Urteil und den Fall berichten!

Free Deniz!
Free all political prisoners worldwide!

Spenden an die Ortsgruppe

Wer uns spenden möchte, kann dies nun auf dieses Konto tun:

Unser Ortsgruppenkonto:

GLS Gemeinschaftsbank
Bankleitzahl: 43060967
Kontonr.: 4007238350
Kontoinhaber_in: Rote Hilfe e.V.

Alle Spenden kommen der Antirepressionsarbeit oder direkt unserer Meinung nach unterstützenswerten, von staatlicher Repression betroffenen Menschen zugute.

Nach dem 1. Mai…

Der 1. Mai in Schweinfurt ist vorbei, und es wurden über 30 Antifaschist_innen festgenommen, die meisten wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz. Wir bitten alle Festgenommenen, sich bei uns zu melden, sobald die ersten Briefe von der Polizei eintrudeln.
Zur Erinnerung: Ihr seid nicht verpflichtet, zu polizeilichen Vorladungen (ob als Beschuldigte_r oder als Bezeugende_r spielt dabei keine Rolle!) zu erscheinen, und solltet dieses Recht auch wahrnehmen.

Kontaktieren könnt ihr uns unter:
wuerzburg [at] rote-hilfe.de

Gründung der RH-Ortsgruppe Würzburg

Im März 2010 wurde die Gründung der Roten Hilfe Ortsgruppe Würzburg von der Ortsmitgliederversammlung beschlossen. Dies hielten wir für nötig, um der zunehmenden Repression gegen Genoss_innen in der Region effektiv und direkt vor Ort entgegentreten und Solidarität leisten zu können.

Die Rote Hilfe e. V. ist eine bundesweite, parteiunabhängige und strömungsübergreifende linke Schutz- und Solidaritätsorganisation, weitere Informationen über die Rote Hilfe lassen sich HIER abrufen.