Erstes Urteil gegen Antifaschisten

Am letzten Montag gab es das erste Urteil gegen einen zum Tatzeitpunkt Minderjährigen Genossen. Die Staatsanwaltschaft forderte 50 Sozialstunden+3 Tage Arrest. Der Richter entschied auf 80 Sozialstunden. Skandalös, da es keine eindeutige Identifizierung des Angeklagten gab, Polizeivideos gelöscht wurden, der Betroffene komplett vorstrafenfrei war und lediglich mit der Begründung verurteilt wurde, dass er sich im “Schwarzen Block“ aufgehalten habe. Wer dies tue sei, laut Gericht, „agressiv und auf Gewalt aus“.

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