Verhandlung am Amtsgericht Würzburg: Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung

Am 18.02. marschierten 200 Nazis vom Dritten Weg durch Würzburg, abgeschirmt durch hunderte Polizist_innen aus mehreren Bundesländern. Ungehindert konnten die Faschos ihre Route laufen und dabei u.a. die verbotene Tyr-Rune zeigen und bengalische Fackeln zünden.

Am 15.11 stand ein Nazigegner in Würzburg vor dem Amtsgericht unter dem Vorwurf, vermummt einen Polizisten verletzt zu haben. Im Strafbefehl forderte die Staatsanwaltschafft eine Strafsumme von 1800€, womit der Angeklagte vorbestraft wäre.

Richter und Staatsanwalt versuchten die getragene Sonnenbrille des Angeklagten als Vermummung zu werten. Immer wieder kommt es vor, dass Antifaschist_innen, die sich vor sog. „Anti-Antifa-Fotographen“ der militanten Nazis schützen wollen, der Vorwurf der Vermummung gemacht wird. In der Situation, als die angebliche Körperverletzung passierte, rannte der Beschuldigte vor einer Einheit des baden-württembergischen BFE (Beweis- und Festnahmeeinheit) weg. „Keine Ahnung was die Polizei von uns wollte“, sagte der Antifaschist aus. Von der Seite kam ein Polizist angerannt, versuchte ihm das Bein wegzutreten. Dabei wich der Angeklagte aus, kam ins stolpern und konnte einem Polizisten, der sich ihm in den Weg stellte, nicht mehr ausweichen.

Der „geschädigte“ Polizist gab an, seine Einheit wollte „einen Straftäter festnehmen“. „Der Angeklagte ist auf mich zugerannt, ich wurde nicht verletzt, hatte aber kurzzeitig einen Schmerz in der Schulter“, erzählte der BFE’ler. Vermummt sei er zu diesem Zeitpunkt nicht gewesen, er hätte es zum Kälteschutz angehabt, erklärte es der Polizist Staatsanwaltschaft und Richter.

Dass der Vorwurf der Körperverletzung konstruiert wurde, bestätigte sogar der Polizist in Teilen. „Wir haben versucht, ihm den Weg abzuschneiden“, gab der Polizist zu, „wahrgenommen habe ich die Person erst als sie am Boden lag“. Zudem bestätigte der angeblich Geschädigte die Aussagen des Angeklagten: „Der Beschuldigte hat keine Blockaden umgerannt“. Außerdem hielt es der Polizist für möglich, dass die Aussagen des Angeklagten zutreffen.

Der zweite Polizeizeuge, der ebenfalls mit dem „Geschädigten“ für den „Raumschutz Gegendemo“ zuständig war, sagte: „Wir haben eine Person aus der Gruppe des Angeklagten wegen einer Körperverletzung festnehmen wollen, dabei rannte die Gruppe des Angeklagten zielstrebig auf uns los“. Auf Nachfragen der Verteidigung beschwichtigte der Polizist: „Es könnte sein, dass der Angeklagte vor uns fliehen wollte und ich halte es für denkbar, dass der Angeklagte den Geschädigten nicht umrennen wollte“. Generell sei zu dem Zeitpunkt „viel Tumult gewesen“. Schließlich gab der Polizist zu: „Ich wollte dem Beschuldigten ein Bein stellen, den eigentlichen Zusammenstoß konnte ich nicht wahrnehmen und vermummt war die Person auch nicht.“

Daraufhin wurden die Zeugen aus dem Zeugenstand entlassen und der Richter stellte fest, es ist ja doch alles ganz anders gewesen. Obwohl beide Zeugen die Vermummung des Angeklagten bestritten, argumentierten Staatsanwaltschaft und Richter gegen einen Freispruch. Die angebliche Körperverletzung ließ sich ebenfalls nicht halten. Sogar der zu Beginn der Verhandlung feindlich eingestellte Staatsanwalt sagte, der Vorwurf der Körperverletzung lasse sich nicht halten.

Trotz der Beweislage erhielt der Antifaschist lediglich eine Einstellung gegen eine Auflage von 400€. Auch wenn dies verhältnismäßig glimpflich ausging, setzt der Staat immer wieder fatale Signale gegen Menschen, die sich Nazis entgegenstellen. Wer sich antifaschistisch engagiert, wird in Bayern immer wieder unter Generallverdacht gestellt.

Verhandlung am Amtsgericht Bamberg: Vorwurf der versuchten Gefangenenbefreiung

Am 29.08.2017 begann am Amtsgericht Bamberg ein Prozess wegen versuchter Gefangenenbefreiung im Zuge der Gegendemonstration zum III. Weg Aufmarsch am 18.02.2017 in Würzburg. Die Tat soll sich im Zuge des unverhältnismäßigen Polizeieinsatzes in der Martin-Luther-Straße ereignet haben. Zunächst konnte die Beschuldigte der Richterin ihre Sicht der Dinge darlegen. Die zwei erschienenen Zeugen verstrickten sich in Widersprüche, allerdings erschien der Hauptzeuge nicht, weswegen die Verhandlung schlussendlich am 19.09. fortgesetzt wurde. Am zweiten Verhandlungstag sagten ein weiterer Zeuge, der jedoch nicht viel zur Klärung der Sachlage beitragen konnte und der Hauptzeuge aus. Auch in seiner Aussage fanden sich Widersprüche, so will er in der als „chaotisch“ und „unübersichtlich“ beschriebenen Situation mit mehr als 30 Menschen lediglich die Beschuldigte und zwei weitere Menschen „erkannt“ haben. Da er jedoch die Anwesenheit der Beschuldigten in der besagten Situation immer wieder betonte, führte seine subjektive Sichtweise schlussendlich zur Verurteilung der Betroffenen zu 60 Sozialstunden.

Verbot ist ein Angriff auf die gesamte Linke – Solidarität mit Indymedia Linksunten

Am 25. August 2017 hat Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière die
linke Nachrichtenplattform „linksunten.indymedia“ auf Grundlage des
Vereinsgesetzes verboten. Das Weiterbetreiben des seit 2009 bestehenden offenen Netzwerkes von
linken Medienaktivist*innen und Journalist*innen erklärt de Maizière zur
Straftat. In Baden-Württemberg kam es diesbezüglich zu mehreren Hausdurchsuchungen, denen bisher keine Festnahmen folgten. Die Polizeipräsenz vor Ort wurde erhöht, um eventuelle Protestaktionen eindämmen zu können. Aktuell fahndet das BKA nach dem Standort des durch die Plattform genutzten Servers. Weitere Durchsuchungen sind nicht auszuschließen.

Hierzu erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.:
„Das Konstrukt des Innenministers, das ein Heranziehen des Vereinsgesetzes erst möglich
macht, kann wohl als juristisch höchst fraglich bezeichnet werden. Laut ersten Medienberichten existiert um Indymedia Linksunten nämlich gar kein Verein. Das Verbot der Medienplattform ist ein Angriff auf die gesamte linke, antikapitalistische Gegenöffentlichkeit. Diese zu verbieten ist ein Akt der Zensur und bedeutet eine eklatante Beschneidung der Meinungs- und Pressefreiheit. Über den Zeitpunkt der Verbotsverfügung kann nur spekuliert werden. Es ist denkbar, dass das Innenministerium das angekratze Image aufpolieren möchte, nachdem nahezu wöchentlich neue Medienberichte und Erkenntnisse über die massive ungezügelte Polizeigewalt gegen Anti-G20- Demonstrant*innen erscheinen. Ebenso offensichtlich ist die zeitliche Nähe zur Bundestagswahl, bei der die CDU sich als Law-and-Order Partei zu profilieren versucht. Während militante Neonazis sich vielerorts ungestört tummeln und ihre Hetze verbreiten können, stellt das Bundesinnenministerium einmal mehr klar, dass der Feind nach wie vor links verortet wird.“

Die Rote Hilfe e.V. solidarisiert sich mit den Betroffenen und fordert die sofortige Zurücknahme der Verbotsverfügung!

Erneuter Anquatschversuch

Erneut kam es in Würzburg zu einem Anquatschversuch durch den Verfassungsschutz. Ein Genosse erhielt insgesamt drei Anrufe auf seiner privaten Handynummer. Der erste Anruf wurde am 12. Februar um ca. 22.30 Uhr getätigt. Eine männliche Stimme meldete sich mit dem Namen Petermann und wollte noch einmal über das Angebot von letztem Sommer sprechen. Der Anrufer fuhr mit den Worten fort, dass diesmal mehr Geld für Informationen drin sei. Auch damit sich solche Vorfälle, wie in Bamberg, nicht wiederholen. Eine nähere Erläuterung zu dieser getätigten Aussage gab es nicht. Der Genosse legte daraufhin auf.

Der zweite Anruf fand eine Woche später am 19. Februar um 22:38 statt. Der dritte Anruf erfolgte eine Stunde später um 23:27 Uhr. Beide Anrufe wurden mitgeschnitten und sind im Folgenden dokumentiert (ohne die Nachfragen des Genossen).

2. Anruf:

  • „Ja hallo Herr X…Herr X?“
  • „Nein, mit wem spreche ich bitte?“
  • „Sind Sie nicht Herr X? Dann habe ich mich verwählt?“
  • „Hier ist Petermann.“
  • „Sind Sie nun Herr X? Oder nicht?“
  • „Petermann.“
  • „Nun mit wem spreche ich denn? Oder wollen Sie nur meine Zeit verschwenden?“
  • „Ich glaube nicht, dass wir uns dutzen! Sind Sie nun Herr X, oder nicht?“
  • „Das ist etwas, was ich mit Herrn X besprechen möchte. Sind Sie Herr X, oder nicht?“
  • –> aufgelegt

3. Anruf:

  • „Haben Sie verstanden?“
  • „26.02., 16 Uhr, Veggie Bro’s!“
  • „Herr X, spielen Sie hier keine Spielchen!“
  • „Hören Sie Herr X…“
  • –> aufgelegt

Was bleibt festzuhalten?

Wirst auch du von Repressionsorganen, wie dem Staatsschutz oder Verfassungsschutz, angequatscht, bleib erst einmal cool und informiere anschließend dein vertrautes politisches Umfeld und (falls vorhanden) die lokalen Antirepressionsstrukturen, wie die Rote Hilfe. Danach überlegt gemeinsam, wie ihr dagegen vorgehen könnt und macht den Anquatschversuch am besten öffentlich. In der Regel werden die Schlapphüte dann merken, dass es bei euch nichts zu holen gibt.

Und denkt daran: Anna und Arthur halten’s Maul!

Dubioser Anquatschversuch

Die Person, welche vermutlich ein Gerät zur Stimmverzerrung nutzte, stellte sich als ein gewisser Herr Corelli vor und kam ohne Umschweife zu seinem Anliegen: Man sei an „Informationen zu gewissen Gruppen“ interessiert und es werde im Gegenzug eine finanzielle Entlohnung geben. Details sollten in einem persönlichen Gespräch geklärt werden, da dies „nichts [sei], was man über eine abhörbare Leitung besprechen sollte. Wir wissen doch beide von was wir reden.“ Eine auftraggebende Institution wurde auch auf Nachfrage nicht genannt, statt dessen wurde der Genosse aufgefordert sich den Namen zu notieren und zu „googeln“.

Totgesagte leben länger ?

Folgt man diesem Ratschlag so stößt man recht schnell auf Thomas Richter, der unter dem Namen „Corelli“ als V-Mann für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig war. [1] Der auch als „HJ Tommy“ bekannt Neonazi lieferte bis zu seiner Enttarnung 2012 Informationen über die rechte Szene in Sachsen-Anhalt und Sachsen und er erhielt dafür über 300.000 Euro. Er pflegte ein enges Verhältnis zum NSU und starb 2012 im Zeugenschutzprogramm des Verfassungsschutzes an einem Zuckerschock.

Anna und Arthur halten das Maul !

Trotz zweimaliger Gesprächsunterbrechung durch den Genossen blieb der Anrufer hartnäckig und kündigte einen weiteren Anruf im Verlauf der Woche an. Diese tätigte der Anrufer auch: Am 29.05.2015, um 22:39 Uhr und 23:00 Uhr, wurde der Genosse erneut mit zwei Anrufen belästigt.

Was bleibt ist ein fader Beigeschmack und eine die Tatsache, dass eine Person, die vermutlich für irgendein Bundes-/Landesamt für Rechtsterrorismus Verfassungsschutz arbeitet, mit verstörender Gesprächsführung zu später Stunde ihre Mitmenschen terrorisiert.

Der Genosse hat sich durchaus richtig verhalten: Kein Wort zu Polizei, Verfassungsschutz und anderen Repressionsorganen. Wir lassen uns nicht provozieren und auch nicht auf irgendwelche „Spielchen“, wie „Gegenspionage“, ein, da die dafür ausgebildeten Ermittler und Führungsoffiziere meistens mehr Erfahrung und auch Ahnung von Gesprächstechniken und Aussagenpsychologie haben.
Jeder Dialog mit diesen Leuten birgt die Gefahr, sich zu „verplappern“ oder gibt ihnen einen Anlass, weiterhin anzurufen.

Zielpersonen solcher Anquatschversuche sind, wie auch in diesem Fall, meist junge Leute, die noch nicht lange politisch aktiv sind und/oder finanziell oder anderweitig unter Druck gesetzt werden können.

Wir erklären uns hier solidarisch mit unserem Genossen und allen anderen Opfern von Anquatschversuchen und erteilen allen Spitzeln eine klare Absage!

Repression offensiv entgegentreten !
Anquatschversuche veröffentlichen !
Verfassungsschutz abschaffen !

[1] https://www.antifainfoblatt.de/artikel/spitzel-im-nsu-umfeld

Unsere Solidarität gegen ihre Repression !

Wir möchten an dieser Stelle nochmals zur Solidarität mit den angeklagten Antifaschist*innen aufrufen, die im Zuge der aktuellen Repressionswelle von staatlicher Verfolgung betroffen sind. Da wir von der Roten Hilfe mehrere dieser Prozesse begleiten sind wir auf eure Spenden angewiesen.
In diesem Sinne:

Betroffen sind einige, gemeint sind wir alle !

23.06 Anti-Repressionsdemo

Beginn: 18 Uhr Bahnhofsvorplatz

Betroffen sind einige gemeint sind wir alle!

Solidarität mit dem angeklagten Antifaschisten in Würzburg!

Am 1. Mai 2013, dem internationalen Kampftag der ArbeiterInnen gegen wirtschaftliche Ausbeutung und politische Unterdrückung, marschierte die Neonaziorganisation Freies-Netz-Süd in Würzburg auf, um diesen Tag für ihre menschenverachtende faschistische Propaganda zu vereinnahmen. Dies wollte eine Gruppe junger aktiver AntifaschistInnen so nicht hinnehmen und blockierte den Naziaufmarsch erfolgreich in der Semmelstraße.

Nun soll einem dieser AntifaschistInnen der Prozess gemacht werden.
Die Staatsanwaltschaft bezichtigt ihn mit den Vorwürfen der gefährlichen Körperverletzung, Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Schon am ersten Prozesstermin machte die Staatsanwaltschaft deutlich, wie wichtig ihr eine Verurteilung in diesem politischen Prozess ist. So konnte sich nicht einmal der angeblich geschädigte Polizist an den Angeklagten erinnern. Auch sagte der angeblich Geschädigte aus, dass er zu keinem Zeitpunkt mit Wirkungstreffern getreten wurde, was die Staatsanwaltschaft aber weiterhin behauptet. Die Staatsanwaltschaft stützt sich in ihren Vorwürfen lediglich auf die hauptbelastende Aussage eines verdeckt eingesetzten Beamten im sogenannten „Schwarzen Block“.

Das eine solche Kriminalisierung von antifaschistischem Engagement keine Ausnahme ist, zeigen etliche ähnliche Fälle in der ganzen Bundesrepublik. So steht der Jenaer Jugendpfarrer Lothar König noch immer wegen dem abstrusen Vorwurf des „besonders schweren aufwieglerischen Landfriedensbruch“ bei den Protesten gegen Europas größten Neonaziaufmarsch im Februar 2011 vor Gericht. Wegen den gleichen Protesten wurde auch der Familienvater Tim H. zu knapp zwei Jahren Gefägnis verurteilt. Sein Vergehen? Er soll mit den Worten „Kommt nach vorne“ zu einem Durchbruch einer Polizeikette aufgerufen haben. Dies sind nur zwei Beispiele von hunderten, die symbolisch dafür stehen, wie energisch die deutsche Justiz gegen AntifaschistInnen vorgeht, während Neonazis jahrelang ungehindert mordend durchs Land streifen konnten.
Nicht nur die NSU Morde, sondern auch die seit Wiedervereinigung über 180 Todesopfer rechter Gewalt machen deutlich, wie wichtig ein aktiver Antifaschismus in Deutschland ist.

Das die deutschen Repressionsbehörden gegen unsere Bewegung auf diese Weise vorgehen, verwundert uns aber keineswegs. Denn der Faschismus ist keine Randerscheinung unserer Gesellschaft, sondern nur der widerliche Auswuchs der kapitalistischen Verhältnisse hierzulande. Der Faschismus ist die extremste Form kapitalistischer Produktionsweise, denn er ist eine Krisenideologie des Kapitalismus und dieser neigt systembedingt immer zu Krisen. Selektierung in nützliches und unnützes Leben, extreme Konkurrenzverhältnisse, das Recht des Stärkeren, ungerechte Macht- und Eigentumsverhältnisse, Schuldzuschreibungen antisemitischer und rassistischer Natur sind Alltag in kapitalistischen Gesellschaften. Deshalb muss richtiger und konsequenter Antifaschismus immer auch antikapitalistisch sein und darf sich keinesfalls auf symbolische Gesten, fernab faschistischer und rassistischer Aufmärsche, beschränken, sondern Antifaschismus muss massenhaft praktisch werden!

In diesem Sinne rufen wir dazu auf den Prozess gegen unseren Genossen am 2.7. vor dem Amtsgericht Würzburg kritisch und solidarisch zu begleiten!

Feuer und Flamme der Repression!

10.02.14 Prozess entfällt

Der Prozesstermin gegen zwei Antifaschisten am 10.02.14 entfällt. Es ist mit der Einstellung des Verfahrens zu rechnen. Woher dieser plötzliche (obgleich erfreuliche) Sinneswandel des Gerichts rührt ist zurzeit noch nicht bekannt.

Der Prozesstermin gegen den letzten Angeklagten am 12.01.14 findet jedoch wie geplant statt. Zeigt eure Solidarität und kommt um 8.15 Uhr zur Kundgebung vorm Gericht!

Neue Prozesstermine!

Am 10.02.14 um 10 Uhr fin­det der Pro­zess gegen 2 von ins­ge­samt 4 be­trof­fe­nen An­ti­fa­schis­ten in Würz­burg, auf­grund ihres En­gan­ge­ments am 1. Mai statt.
Am 12.02.14 um 9 Uhr der gegen den letzten der vier. Der minderjähriger dritte Mitangeklagte wurde bereits letzte Woche unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu 80 Sozialstunden verurteilt.
Allen wird vor­ge­wor­fen am 1.Mai 2013 beim Durch­bruch zur Na­zi­rou­te zwei Po­li­zis­ten ver­letzt zu haben.
Durch die an­schlie­ßen­de Sitz­blo­cka­de muss­ten die 350 Fa­schis­ten des Frei­en Netz Süd eine enor­me Ver­kür­zung ihrer Mar­sch­rou­te hin­neh­men. Eine sol­che Kri­mi­na­li­sie­rung von An­ti­fa­schis­mus ist ein An­griff auf uns alle, den wir so nicht hin­neh­men wer­den!
Daher rufen wir zu Kund­ge­bungen und kri­ti­scher Pro­zess­be­glei­tung auf!
Die Kundgebungen beginnen am 10.02.2014 ab 9.15 Uhr und am 12.02.14 um 08.15.Uhr jeweils vor dem Amts­ge­richt Würz­burg in der Ot­to­stra­ße. 5
Wir las­sen uns nicht kri­mi­na­li­sie­ren!
An­ti­fa­schis­mus ist und bleibt le­gi­tim!