Von Polizeigewalt, Hausdurchsuchungen und Repression in Würzburg
Heute ist der internationale Tag gegen Polizeigewalt. Diesen haben die Rote Hilfe OG Würzburg und Schwarzlicht Würzburg zum Anlass genommen, um gemeinsam die Fälle von Repression und Polizeigewalt, die wir in Würzburg vermehrt beobachten, zusammenzufassen.
CN: Gewalt, (sexualisierte) Polizeigewalt, Hausdurchsuchungen
Repression gegen linke Aktivist:innen und Strukturen hat in Deutschland eine lange Tradition. Sie tritt dabei in unterschiedlichen Formen von Willkür, Gewalt und Unterdrückung zutage. Dabei verfolgt sie das Ziel, die Bewegungen zu schwächen und einzuschüchtern, Aktion und Aktivitäten sollen verhindert werden. Die traditionelle Deutsche Obrigkeitshörigkeit, das Verurteilen friedlichen Protests, als „gewalttätig“ und die Verzerrung Sachbeschädigung als „Terrorismus“ zu werten, gipfelt schließlich in Zuspruch und sogar Forderungen nach noch mehr und noch härterer Polizeigewalt. Gepaart mit latentem Antikommunismus und dem Wunsch nach einem starken autoritären Staat – oder gleich einem einzelnen „starken Mann“ an der Spitze – schreit die sog. bürgerliche Mitte nach Repression, Haft und Gewalt gegen linke Aktivist:innen. Mit umstrittenen und harten neuen Gesetzen wie dem PAG oder dem geplanten Verbot von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung kommen CSU und Co diesen unverhältnismäßigen Forderungen nach und bauen die Staatsgewalt immer weiter aus – zulasten von Linken und Journalist:innen.
Auch in Würzburg kam es in den vergangenen Monaten verstärkt zu Repression und Polizeigewalt, die zunehmend öffentlich geworden ist. Im Zuge der Einführung der Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden auch die Befugnisse der Polizei ausgeweitet und die Schikane gegenüber Aktivist:innen verstärkt. Jedoch trifft dies nicht nur Linke. In letzter Zeit sind auch verstärkt Menschen betroffen, die beispielsweise ihren Unmut und ihre Wut gegen die täglich stattfindenden Aufmärsche von Verschwörungsideolog:innen äußern. In negativer Weise macht hierbei besonders das Unterstützungskommando der bayerischen Bereitsschaftspolizei von sich Reden, das für sein besonders brutales, aggressives und rücksichtsloses Vorgehen bekannt ist.
Die nachfolgend beschriebenen Fälle von Repression haben sich alle in Würzburg zugetragen und ereigneten sich größtenteils zwischen Anfang Dezember 2020 und Mitte März 2021. Wir verurteilen das Vorgehen der Polizei und Justizbehörden und stehen solidarisch an der Seite aller von Repression betroffenen Personen.
Anfang 2020 hielten Aktivist:innen der Seebrücke Würzburg eine Kundgebung auf dem Unteren Markt in Würzburg ab. Durch die Versammlungsbehörde der Stadt Würzburg wurden zu diesem Zeitpunkt neue Auflagen für die Durchführung von Versammlungen während der Corona-Pandemie eingeführt. Eine der neu eingeführten Auflagen stellte dabei das Absperren der Kundgebungsfläche mit Absperrband dar. Da die Seebrücke kein Absperrband dabei hatte, wurde ihnen vor Ort von Polizist:innen welches ausgehändigt, um diese Versammlungsauflage erfüllen zu können und die Kundgebungsfläche damit zu begrenzen. Im Nachgang der Veranstaltung wurde ein Strafverfahren gegen die veranstaltenden Personen eröffnet, da angeblich Versammlungsauflagen nicht eingehalten wurden. Begründet wird dies damit, dass das benötigte Absperrband von Seiten der Polizei bereitgestellt wurde. Hierzu kam es nun zu der vollkommen unverhältnismäßigen Geldstrafe von 1000€ (!) gegen die Seebrücke, über die am kommenden Mittwoch gerichtlich entschieden wird.
Im Zuge eines Graffito an der Löwenbrücke kam es 2020 zu mehreren Hausdurchsuchungen, bei denen Bewohner:innen teils mitten in der Nacht aus dem Schlaf gerissen wurden. Die Polizist:innen versuchten zum Teil auch Zimmer zu durchsuchen, die unbeteiligten Mitbewohner:innen gehörten und beschlagnahmten zahlreiche Gegenstände. Dass eine Hausdurchsuchung einen massiven Eingriff in das Privatleben und den persönlichen safer space darstellt und deshalb nicht das erste Mittel der Wahl sein sollte, ist der Polizei Würzburg hierbei wohl nicht bewusst.
Am 13.12.2020 folgten über 100 Personen dem Aufruf des „Offenes Aktionsbündnis gegen Rassismus und Repression“ zu einer Kundgebung gegen Polizeigewalt und Repression auf dem Hauptbahnhofsvorplatz. Die Kundgebung verlief dabei ohne jegliche Zwischenfälle. Als zahlreiche Demonstrierende sich nach Ende der Kundgebung spontan dazu entschlossen, gegen den ESA Spaziergang zu demonstrieren, kam es Schubsereien, Beleidigung und Provokation seitens der Polizei. Zwei Genossen wurden ohne ersichtlichen Grund an die Wand gedrängt und von einem die Personalien aufgenommen. Als dieser nach der Kontrolle neben dem an der Maßnahme beteiligten Cop herlief und fragte, was dies solle, sprang plötzlich ein Polizist aus der Reihe und tackelte den Genossen um. Anschließend kam es zu Schubsereien und weiteren Stößen durch Polizist:innen gegen Demonstrierende, obwohl diese sich deeskalierend zeigten und zur Ruhe aufriefen.
Im Nachgang des Tages erreichte mehrere Personen Post des Kriminalfachdezernat 5 der Würzburger Polizei. Hierbei handelt um das Dezernat Staatsschutz. Die Briefe enthielten eine Vorladung zur Erkennungsdienstlichen Behandlung zur Gefahrenabwehr. Begründet wurde diese Maßnahme unter anderem mit angeblichen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz im Nachgang der Kundgebung am 13.12.2020. Dass es sich hierbei um eine Einschüchterungstaktik handelt, die von Willkür geprägt ist, liegt auf der Hand. So waren einige der vorgeladenen Personen zum Zeitpunkt der Tatvorwürfe nicht einmal anwesend. Auch darf die bloße Teilnahme an einer politischen Versammlung, angemeldet oder nicht, nicht zur Kriminalisierung von Personen führen. Die Erfassung von persönlichen und biometrischen Daten, ohne dass ein konkreter Tatvorwurf gegen Beschuldigte vorliegt, ist nicht hinzunehmen!
Auch im Zuge der weiteren zahlreichen Proteste gegen die Verschwörungsideolog:innen von „Eltern stehen auf Würzburg“ kam es mehrfach zu Repression und Polizeigewalt gegen linke Demonstrierende und andere Bürger:innen Würzburgs – während „Eltern stehen auf“ vollkommen unbehelligt und gegen sämtliche Auflagen wie Abstand, Maskenpflicht und Dezibelzahlen verstoßend, täglich durch Würzburg laufen dürfen.
So wurden Genoss:innen für das bloße Herumstehen Platzverweise erteilt und/oder sie mussten ihre Personalien wegen angeblichen Verstößen gegen den Infektionsschutz abgeben. Diese Vorwürfe waren teils an den Haaren herbeigezogen! Beispielsweise wurde eine Person um 18 Uhr wegen angeblichen Verstoßes gegen die Ausgangssperre kontrolliert – einen Tag bevor die Ausgansgsperre ab 21 Uhr in Kraft trat.
Auch kam und kommt es ständig zu zahlreichen Beleidigungen und Provokationen seitens der Polizei. So wurden Genoss:innen unter anderem als „Lappen“ beschimpft, geschubst oder angerempelt.
Während eines Gegenprotests, zu dem Ende Gelände Würzburg spontan aufgerufen hatte, wurden zwei Genoss:innen am Boden fixiert und festgehalten. Andere Genoss:innen, die einen der täglichen Spaziergänge lediglich beobachteten, erhielten eine Gefährderansprache. Diese rechtfertigte die Einsatzleitung damit, dass es ihr erster Einsatz sei und sie wolle, dass dieser reibungslos verlaufe. Die Ansprache ist somit bar jeglicher Rechtsgrundlage und stellt nichts anderes als Provokation und Kriminalisierung unbeteiligter dar!
Obwohl Faschingsumzüge dieses Jahr verboten waren, meldeten „Eltern stehen auf“ in Würzburg einen Rosenmontagszug an. Dieser hatte zwar eine Vielzahl Auflagen, doch wieder bewies die Polizei, dass sie diese bei ESA nicht so streng sehen.
Während die bunte Mischung aus Verschwörungsideolog:innen, Antisemit:innen, Rassist:innen und Reichsbürger:innen also unbehelligt Fasching feiern konnte, wurden Gegendemonstrierende massiv drangsaliert. So mussten Personen ihre Personalien abgeben und ihre Sachen durchsuchen lassen, nur weil sie schwarz gekleidet in der Innenstadt unterwegs waren.
Auf der Alten Mainbrücke wurde ein Teil des Gegenprotests schließlich gekesselt. Zwischen aggressiv auftretenden Polizist:innen auf engem Raum eingesperrt, bekamen es einige jüngere Aktivist:innen mit der Angst zu tun. Währenddessen schubste und drängelte die Polizei, schlug Genoss:innen, versuchte Einzelpersonen aus der Menge zu ziehen und zeriss ein Transparent. Ein Beamter drohte einem Demonstrierenden, ihn von der Mainbrücke zu werfen. Außerdem berichten Augenzeug:innen davon, dass vier Polizist:innen eine junge, männlich gelesene Person an den Haaren über den Boden zerrten.
CN für den folgenden Absatz: sexualisierte Polizeigewalt
Am Rande des Gegenprotests kam es zudem zu einem Fall von sexualisierter Polizeigewalt.
Eine Fotografin und Cannabis-Patientin rauchte einen Joint, während ESA ihre Reden hielten. Die Polizei nahm dies zum Anlass, sie zu kontrollieren. Obwohl sie ihren Ausweis, zwei Cannabisausweise und die drei letzten Rezepte mit sich führte und den Polizist:innen zeigte, durchsuchten diese ihren Rucksack. Als sie auf die Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens hinwies, wurde ihr aus nächster Nähe ins Gesicht geschrien. Anschließend wollte eine Polizistin ihre Taschen durchsuchen und tastete die Betroffene hierfür am ganzen Körper unter ihrer Kleidung (!) ab – inklusive dem Intimbereich. Die umstehenden Polizisten beobachteten diese Prozedur. Anschließend erhielt sie noch eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung.
Als die Betroffene das Erlebte öffentlich machte, reagierte die Polizei Unterfranken auf Twitter mit dreisten Lügen. So behaupteten sie, die Fotografin hätte keinerlei Beweise vorlegen können, dass sie Cannabispatientin sei und verharmlosten die sexualisierte Gewalt.
Im Zuge einer LockdownCapitalism-Demonstration lief ein Cop ständig durch die Menge und rempelte hierbei einen Demonstrierenden an. Daraufhin wurde der Genosse – als er sich von der Demo entfernte – verfolgt und wegen tätlichen Angriffs
angezeigt. Angeblich hätte er den von der Seite kommenden Polizisten angerempelt.
Vor einigen Wochen beschlagnahmten Polizist:innen das Smartphone eines Aktivisten, weil dieser eine brutale polizeiliche Maßnahme vor seiner Wohnung filmte – mit der fadenscheinigen Begründung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes. Auch hier zeigt sich wieder, dass die Polizei Würzburg es nicht gerne sieht, wenn ihre übertriebene Aggressivität und Brutalität öffentlich wird.
Betroffenen von Polizeigewalt wird meist nicht geglaubt. Zu sehr ist der Mythos vom Freund-und-Helfer in den Köpfen der Gesellschaft verfestigt. Aus Unglaube wird schließlich das Absprechen von Erfahrungen. Betroffenen von Polizeigewalt wird weder privat, noch offiziell geglaubt. Denn gegen Fälle von Polizeigewalt vorzugehen ist so gut wie unmöglich. Eine Anzeige wird grundsätzlich mit einer Gegenanzeige beantwortet. Eigene Zeug:innen gelten – im Vergleich zu den Polizeibeamt:innen – als nicht glaubwürdig und Polizist:innen treffen Falschaussagen, um sich gegenseitig zu schützen. Durch Korpsgeist kommt es meist nicht zu Ermittlungen, bzw. werden diese schnell eingestellt. Das Fehlen einer unabhängigen Ermittlungsstelle bewirkt, dass Polizist:innen gegen ihre Kolleg:innen ermitteln müssen. Polizeigewalt bleibt als folgenlos. Ohne Konsequenzen agieren gewalttätige Polizist:innen in einem rechtsfreien Raum, in dem sie tun und lassen können, was sie möchten. Dies äußert sich insbesondere in rassistischer, queerfeindlicher und sexualisierter Polizeigewalt und kann – wie beispielsweise im Fall Oury Jalloh – in Mord enden, der keinerlei Konsequenzen nach sich zieht. Klarer wird dies, wenn man sich beispielhaft mit dem USK auseinandersetzt:
„Angriff ist die beste Verteidigung!“, so wurde die Einsatztaktik des USK schon 1988 beschrieben. 1987 wurde diese Einheit als Reaktion auf Wackersdorf und die tödlichen Schüsse bei den Startbahn West Protesten gegründet und mit Hilfe von EbLT Mitgliedern (https://de.wikipedia.org/wiki/Einheit_f%C3%BCr_besondere_Lagen_und_einsatzbezogenes_Training) aufgebaut. Wer schonmal Einsätze des bayerischen USK miterlebt hat, den:die dürfte diese Tatsache wenig verwundern. Lediglich, dass das EbLT bereits 1989 aufgelöst wurde, wohingegen die Gewaltexzesse des USK bis heute ungebremst stattfinden können. Ähnlich wie beispielsweise die BFE Einheiten anderer Bundesländer, kann das USK eine lange Liste von „Skandalen“ vorweisen. Sexualisierte Gewalt, Rechtsextremismus, Drogenhandel und Konsum, Misshandlungen und Demütigungen untereinander und gegen „Zivilist:innen“ egänzen die regelmäßig erhobenen Gewaltvorwürfe. Egal ob auf Demonstrationen, bei Hausdurchsuchungen, Fussballspielen, oder der Streife in Zeiten der Coronapandemie, egal ob im politischen Kontext oder aufgrund „falschen“ Aussehens, Gewalt durch das USK kann jeden Menschen treffen. Setzt man die Historie des USKs, sowie die Art der Ausbildung und die Aufnahmekriterien in Kontext zueinander, verwundert das nicht. Sozial- und Deeskalationskompetenzen sind nicht gefragt, statdessen psychische Belastbarkeit und körperliche Leistungsfähigkeit. Das Wissen nicht identifizierbar zu sein, das Recht in Form von Polizeiaufgabengesetzten hinter sich, der Unwille und die Unfähigkeit der CSU geführten Politik und der Justiz, Konsquenzen zu ziehen, fördern die Mentalität der Unantastbarkeit, das eigene Handeln wird dadurch, egal wie groß der Rechtsbruch ist, legitimiert. Selbst wenn der EuGH einen Einsatz als Verstoß gegen das Folterverbot wertet, passiert nichts weiter. Erst wenn Kolleg:innen gegen die eigene Einheit aussagen, wie zB in Nürnberg geschehen, hat man Chancen darauf, zu seinem Recht zu kommen. Dies passiert wegen des Korpsgeists in den seltensten Fällen. Einsatzaufnahmen sind vor Gericht in der Regel nicht auffindbar, und wenn doch, geschnitten. Fragen werden nicht beantwortet, zu Einsatztaktiken müsse man keine Auskunft gegeben. Das USK weiß, wie es sich schützt. Wenn zu Ausbildungszwecken „Einsatzlagen“ bei Fussballspielen provoziert werden, oder Gegendemonstrierende beim Protest in der Neubaustraße gegen AfD Veranstaltungen mit Handzeichen zur Eskalation aufgefordert werden, wenn einfache Identitätsfeststellungen mit sexualisierter Gewalt und Polizeigewalt enden, sind das keine Ausnahmen sondern Konsequenz der „grundsätzlich offensiven“ Vorgehensweise, der Mentalität und der Straffreiheit dieser staatlich bezahlten Hooligans. Es verwundert fast, sie nicht regelmäßig bei sogenannten „Ackerkämpfen“ anzutreffen.
Durch neue Gesetze, wie den Polizeiaufgabengesetzen, werden die Befugnisse noch mehr ausgeweitet, der Rechtsstaat noch mehr ausgehebelt und die Staatsmacht noch autoritärer.
Immer wieder – wie aktuell in Niedersachsen – wird versucht „die Antifa“ als angeblich homogene Gruppe verbieten zu lassen und damit alle Antifaschist:innen, alle linken Aktivist:innen und sämtliche autonomen Gruppen zu kriminalisieren, mit Repressionen zu überziehen und handlungsunfähig zu machen.
Wir verurteilen das aggressive und unverhältnismäßige Vorgehen und die harten Repressionen der Polizei Würzburg und des USKs aufs Schärfste! Wohin die generelle Kriminalisierung von antifaschistischem Protest führt ist hinreichend bekannt! Auch schätzen wir das staatliche Repressionsorgan Polizei im Kern – und v.a. Einheiten wie das in faschistoiden Männlichkeitsfantasien gefangene USK – als nicht reformierbar ein! Deshalb muss das USK sofort aufgelöst werden, Polizeistrukturen abgebaut und durch emanzipatorische Organisationsformen erstetzt werden! Eine Ablehnung von Straf- und Knastsystem und staatlicher Gewalt ist essenziell für eine emanzipatorische, radikale und linke Gesellschaftskritik auf dem Weg zu einer befreiten Gesellschaft. Die radikale Linke muss sich gemeinsam der Repression stellen und sich der Kriminalisiserung widersetzen! Hierbei darf nicht vergessen werden, dass Polizeigewalt und Repression jede*n treffen können! Wir brauchen solidarische Lösungen und gegenseitige Hilfe. Betroffene Genoss:innen müssen nach Kräften unterstützt werden – psychisch, physisch und auch finanziell. Umso wichtiger ist die Rote Hilfe. Repressionen mögen Einzelpersonen treffen, jedoch zielen sie auf die gesamte Bewegung ab. Antifaschistische Interventionen sind jedoch notwendig und lassen sich nicht verbieten!