Am 18.02. marschierten 200 Nazis vom Dritten Weg durch Würzburg, abgeschirmt durch hunderte Polizist_innen aus mehreren Bundesländern. Ungehindert konnten die Faschos ihre Route laufen und dabei u.a. die verbotene Tyr-Rune zeigen und bengalische Fackeln zünden.
Am 15.11 stand ein Nazigegner in Würzburg vor dem Amtsgericht unter dem Vorwurf, vermummt einen Polizisten verletzt zu haben. Im Strafbefehl forderte die Staatsanwaltschafft eine Strafsumme von 1800€, womit der Angeklagte vorbestraft wäre.
Richter und Staatsanwalt versuchten die getragene Sonnenbrille des Angeklagten als Vermummung zu werten. Immer wieder kommt es vor, dass Antifaschist_innen, die sich vor sog. „Anti-Antifa-Fotographen“ der militanten Nazis schützen wollen, der Vorwurf der Vermummung gemacht wird. In der Situation, als die angebliche Körperverletzung passierte, rannte der Beschuldigte vor einer Einheit des baden-württembergischen BFE (Beweis- und Festnahmeeinheit) weg. „Keine Ahnung was die Polizei von uns wollte“, sagte der Antifaschist aus. Von der Seite kam ein Polizist angerannt, versuchte ihm das Bein wegzutreten. Dabei wich der Angeklagte aus, kam ins stolpern und konnte einem Polizisten, der sich ihm in den Weg stellte, nicht mehr ausweichen.
Der „geschädigte“ Polizist gab an, seine Einheit wollte „einen Straftäter festnehmen“. „Der Angeklagte ist auf mich zugerannt, ich wurde nicht verletzt, hatte aber kurzzeitig einen Schmerz in der Schulter“, erzählte der BFE’ler. Vermummt sei er zu diesem Zeitpunkt nicht gewesen, er hätte es zum Kälteschutz angehabt, erklärte es der Polizist Staatsanwaltschaft und Richter.
Dass der Vorwurf der Körperverletzung konstruiert wurde, bestätigte sogar der Polizist in Teilen. „Wir haben versucht, ihm den Weg abzuschneiden“, gab der Polizist zu, „wahrgenommen habe ich die Person erst als sie am Boden lag“. Zudem bestätigte der angeblich Geschädigte die Aussagen des Angeklagten: „Der Beschuldigte hat keine Blockaden umgerannt“. Außerdem hielt es der Polizist für möglich, dass die Aussagen des Angeklagten zutreffen.
Der zweite Polizeizeuge, der ebenfalls mit dem „Geschädigten“ für den „Raumschutz Gegendemo“ zuständig war, sagte: „Wir haben eine Person aus der Gruppe des Angeklagten wegen einer Körperverletzung festnehmen wollen, dabei rannte die Gruppe des Angeklagten zielstrebig auf uns los“. Auf Nachfragen der Verteidigung beschwichtigte der Polizist: „Es könnte sein, dass der Angeklagte vor uns fliehen wollte und ich halte es für denkbar, dass der Angeklagte den Geschädigten nicht umrennen wollte“. Generell sei zu dem Zeitpunkt „viel Tumult gewesen“. Schließlich gab der Polizist zu: „Ich wollte dem Beschuldigten ein Bein stellen, den eigentlichen Zusammenstoß konnte ich nicht wahrnehmen und vermummt war die Person auch nicht.“
Daraufhin wurden die Zeugen aus dem Zeugenstand entlassen und der Richter stellte fest, es ist ja doch alles ganz anders gewesen. Obwohl beide Zeugen die Vermummung des Angeklagten bestritten, argumentierten Staatsanwaltschaft und Richter gegen einen Freispruch. Die angebliche Körperverletzung ließ sich ebenfalls nicht halten. Sogar der zu Beginn der Verhandlung feindlich eingestellte Staatsanwalt sagte, der Vorwurf der Körperverletzung lasse sich nicht halten.
Trotz der Beweislage erhielt der Antifaschist lediglich eine Einstellung gegen eine Auflage von 400€. Auch wenn dies verhältnismäßig glimpflich ausging, setzt der Staat immer wieder fatale Signale gegen Menschen, die sich Nazis entgegenstellen. Wer sich antifaschistisch engagiert, wird in Bayern immer wieder unter Generallverdacht gestellt.