Rückblick: Solidarität Verbindet – 100 Jahre Rote Hilfe – 24.10.2024 im Kult

Anlässlich des 100. Geburtstag der Roten Hilfe lud die Ortsgruppe Würzburg am 24.10.2024 zu Filmabend und Ausstellung ins Kult in Würzburg. Die Ausstellung und der Dokumentarfilm zeigen die geschichtliche Entwicklung nicht nur der Roten Hilfe sondern auch der Kämpfe unterschiedlicher linker Bewegungen seit 1924. Neben den historischen Geschehnissen zeigt der Film durch die persönlichen Schilderungen Betroffener eindrücklich, wie wichtig die solidarische Unterstützung bei Repression nicht nur auf finanzieller Ebene sondern auch auf emotionaler Basis ist. Vor allem für Genoss*innen im Knast eröffnen Briefe den wichtigen Kontakt in die Welt außerhalb und Solidemos lassen die Unterstützung über die Mauern schallen.
Auch wenn die Geschichte der Roten Hilfe von Rückschlägen und verschiedenen Ansätzen geprägt ist, erleben wir heute eine strömungsübergreifende Rote Hilfe, die bundesweit Solidarität praktisch werden lässt.

Mehr Informationen zu 100 Jahren Rote Hilfe findet ihr unter:
https://rote-hilfe.de/100-jahre-rote-hilfe

Zu finden sind auf der Website unter anderem auch der Trailer zum Film, der Ausstellungskatalog sowie Interviews zu unterschiedlichen Epochen der Rote Hilfe Arbeit.

https://rote-hilfe.de/kampagnen/100-jahre/film-solidaritaet-verbindet-100-jahre-rote-hilfe
https://rote-hilfe.de/kampagnen/100-jahre/ausstellung-100-jahre-rote-hilfe-1924-2024

Wir freuen uns sehr, dass so viele gekommen sind und den Abend mit uns zu einem vollen Erfolg gemacht haben! Auch noch einmal ein großes Dankeschön an das Kult-Team, das uns mit so offenen Armen empfangen und die Feier zu 100 Jahren Rote Hilfe in so wunderbarer Atmosphäre ermöglicht hat!

Solidarische Grüße
Eure Ortsgruppe Würzburg

Solidarität Verbindet – 100 Jahre Rote Hilfe – 24.10.2024 im Kult

Die Rote Hilfe Würzburg lädt ein: Solidarität Verbindet – 100 Jahre Rote Hilfe – Von der Weimarer Republik bis heute – 24.10.2024 im Kult

  • Ausstellung und Buffet ab 17 Uhr
  • Filmvorführung ab 18 Uhr
  • Diskussionsrunde ab 20 Uhr

Adresse: Kult, Landwehrstraße 10, 97070 Würzburg

Die Geschichte der Roten Hilfe und damit einer systematischen Unterstützungsarbeit für die politischen Gefangenen, ihre Familien und andere verfolgte Genoss*innen begann im April 1921 mit der Gründung reichsweiter Rote-Hilfe-Komitees. Im Herbst 1924 entstand die weit bekanntere Rote Hilfe Deutschlands (RHD), die zu einer der größten proletarischen Massenorganisationen der Weimarer Republik wurde. Nach der Zerschlagung und Verfolgung der RHD während der NS-Zeit entstanden in den 1970er Jahren verschiedene neue Rote Hilfen. Seit Mitte der 1980er Jahre besteht die Rote Hilfe e.V. als strömungsübergreifende Organisation in ihrer heutigen Form.

Rote Hilfe Kino: Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Das Rote Hilfe Kino ist wieder da!

Am 16.03.23 ist es nach langer Wartepause wieder soweit! Anlässlich des Tags der politischen Gefangenen zeigen wir diesmal einen thematisch passenden Spielfilm.

Die Kinoleinwand wird entrollt im kuschelig eingeheizten Barwagen am Wagenplatz Würzburg.

Los geht`s um 19:30 Uhr

Kino und Getränke wie immer gegen Spende.

Wir freuen uns auf euch!

Internationaler Tag gegen Polizeigewalt

Von Polizeigewalt, Hausdurchsuchungen und Repression in Würzburg

Heute ist der internationale Tag gegen Polizeigewalt. Diesen haben die Rote Hilfe OG Würzburg und Schwarzlicht Würzburg zum Anlass genommen, um gemeinsam die Fälle von Repression und Polizeigewalt, die wir in Würzburg vermehrt beobachten, zusammenzufassen.

CN: Gewalt, (sexualisierte) Polizeigewalt, Hausdurchsuchungen

Repression gegen linke Aktivist:innen und Strukturen hat in Deutschland eine lange Tradition. Sie tritt dabei in unterschiedlichen Formen von Willkür, Gewalt und Unterdrückung zutage. Dabei verfolgt sie das Ziel, die Bewegungen zu schwächen und einzuschüchtern, Aktion und Aktivitäten sollen verhindert werden. Die traditionelle Deutsche Obrigkeitshörigkeit, das Verurteilen friedlichen Protests, als „gewalttätig“ und die Verzerrung Sachbeschädigung als „Terrorismus“ zu werten, gipfelt schließlich in Zuspruch und sogar Forderungen nach noch mehr und noch härterer Polizeigewalt. Gepaart mit latentem Antikommunismus und dem Wunsch nach einem starken autoritären Staat – oder gleich einem einzelnen „starken Mann“ an der Spitze – schreit die sog. bürgerliche Mitte nach Repression, Haft und Gewalt gegen linke Aktivist:innen. Mit umstrittenen und harten neuen Gesetzen wie dem PAG oder dem geplanten Verbot von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung kommen CSU und Co diesen unverhältnismäßigen Forderungen nach und bauen die Staatsgewalt immer weiter aus – zulasten von Linken und Journalist:innen.

Auch in Würzburg kam es in den vergangenen Monaten verstärkt zu Repression und Polizeigewalt, die zunehmend öffentlich geworden ist. Im Zuge der Einführung der Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden auch die Befugnisse der Polizei ausgeweitet und die Schikane gegenüber Aktivist:innen verstärkt. Jedoch trifft dies nicht nur Linke. In letzter Zeit sind auch verstärkt Menschen betroffen, die beispielsweise ihren Unmut und ihre Wut gegen die täglich stattfindenden Aufmärsche von Verschwörungsideolog:innen äußern. In negativer Weise macht hierbei besonders das Unterstützungskommando der bayerischen Bereitsschaftspolizei von sich Reden, das für sein besonders brutales, aggressives und rücksichtsloses Vorgehen bekannt ist.
Die nachfolgend beschriebenen Fälle von Repression haben sich alle in Würzburg zugetragen und ereigneten sich größtenteils zwischen Anfang Dezember 2020 und Mitte März 2021. Wir verurteilen das Vorgehen der Polizei und Justizbehörden und stehen solidarisch an der Seite aller von Repression betroffenen Personen.

Anfang 2020 hielten Aktivist:innen der Seebrücke Würzburg eine Kundgebung auf dem Unteren Markt in Würzburg ab. Durch die Versammlungsbehörde der Stadt Würzburg wurden zu diesem Zeitpunkt neue Auflagen für die Durchführung von Versammlungen während der Corona-Pandemie eingeführt. Eine der neu eingeführten Auflagen stellte dabei das Absperren der Kundgebungsfläche mit Absperrband dar. Da die Seebrücke kein Absperrband dabei hatte, wurde ihnen vor Ort von Polizist:innen welches ausgehändigt, um diese Versammlungsauflage erfüllen zu können und die Kundgebungsfläche damit zu begrenzen. Im Nachgang der Veranstaltung wurde ein Strafverfahren gegen die veranstaltenden Personen eröffnet, da angeblich Versammlungsauflagen nicht eingehalten wurden. Begründet wird dies damit, dass das benötigte Absperrband von Seiten der Polizei bereitgestellt wurde. Hierzu kam es nun zu der vollkommen unverhältnismäßigen Geldstrafe von 1000€ (!) gegen die Seebrücke, über die am kommenden Mittwoch gerichtlich entschieden wird.

Im Zuge eines Graffito an der Löwenbrücke kam es 2020 zu mehreren Hausdurchsuchungen, bei denen Bewohner:innen teils mitten in der Nacht aus dem Schlaf gerissen wurden. Die Polizist:innen versuchten zum Teil auch Zimmer zu durchsuchen, die unbeteiligten Mitbewohner:innen gehörten und beschlagnahmten zahlreiche Gegenstände. Dass eine Hausdurchsuchung einen massiven Eingriff in das Privatleben und den persönlichen safer space darstellt und deshalb nicht das erste Mittel der Wahl sein sollte, ist der Polizei Würzburg hierbei wohl nicht bewusst.

Am 13.12.2020 folgten über 100 Personen dem Aufruf des „Offenes Aktionsbündnis gegen Rassismus und Repression“ zu einer Kundgebung gegen Polizeigewalt und Repression auf dem Hauptbahnhofsvorplatz. Die Kundgebung verlief dabei ohne jegliche Zwischenfälle. Als zahlreiche Demonstrierende sich nach Ende der Kundgebung spontan dazu entschlossen, gegen den ESA Spaziergang zu demonstrieren, kam es Schubsereien, Beleidigung und Provokation seitens der Polizei. Zwei Genossen wurden ohne ersichtlichen Grund an die Wand gedrängt und von einem die Personalien aufgenommen. Als dieser nach der Kontrolle neben dem an der Maßnahme beteiligten Cop herlief und fragte, was dies solle, sprang plötzlich ein Polizist aus der Reihe und tackelte den Genossen um. Anschließend kam es zu Schubsereien und weiteren Stößen durch Polizist:innen gegen Demonstrierende, obwohl diese sich deeskalierend zeigten und zur Ruhe aufriefen.

Im Nachgang des Tages erreichte mehrere Personen Post des Kriminalfachdezernat 5 der Würzburger Polizei. Hierbei handelt um das Dezernat Staatsschutz. Die Briefe enthielten eine Vorladung zur Erkennungsdienstlichen Behandlung zur Gefahrenabwehr. Begründet wurde diese Maßnahme unter anderem mit angeblichen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz im Nachgang der Kundgebung am 13.12.2020. Dass es sich hierbei um eine Einschüchterungstaktik handelt, die von Willkür geprägt ist, liegt auf der Hand. So waren einige der vorgeladenen Personen zum Zeitpunkt der Tatvorwürfe nicht einmal anwesend. Auch darf die bloße Teilnahme an einer politischen Versammlung, angemeldet oder nicht, nicht zur Kriminalisierung von Personen führen. Die Erfassung von persönlichen und biometrischen Daten, ohne dass ein konkreter Tatvorwurf gegen Beschuldigte vorliegt, ist nicht hinzunehmen!

Auch im Zuge der weiteren zahlreichen Proteste gegen die Verschwörungsideolog:innen von „Eltern stehen auf Würzburg“ kam es mehrfach zu Repression und Polizeigewalt gegen linke Demonstrierende und andere Bürger:innen Würzburgs – während „Eltern stehen auf“ vollkommen unbehelligt und gegen sämtliche Auflagen wie Abstand, Maskenpflicht und Dezibelzahlen verstoßend, täglich durch Würzburg laufen dürfen.

So wurden Genoss:innen für das bloße Herumstehen Platzverweise erteilt und/oder sie mussten ihre Personalien wegen angeblichen Verstößen gegen den Infektionsschutz abgeben. Diese Vorwürfe waren teils an den Haaren herbeigezogen! Beispielsweise wurde eine Person um 18 Uhr wegen angeblichen Verstoßes gegen die Ausgangssperre kontrolliert – einen Tag bevor die Ausgansgsperre ab 21 Uhr in Kraft trat.

Auch kam und kommt es ständig zu zahlreichen Beleidigungen und Provokationen seitens der Polizei. So wurden Genoss:innen unter anderem als „Lappen“ beschimpft, geschubst oder angerempelt.
Während eines Gegenprotests, zu dem Ende Gelände Würzburg spontan aufgerufen hatte, wurden zwei Genoss:innen am Boden fixiert und festgehalten. Andere Genoss:innen, die einen der täglichen Spaziergänge lediglich beobachteten, erhielten eine Gefährderansprache. Diese rechtfertigte die Einsatzleitung damit, dass es ihr erster Einsatz sei und sie wolle, dass dieser reibungslos verlaufe. Die Ansprache ist somit bar jeglicher Rechtsgrundlage und stellt nichts anderes als Provokation und Kriminalisierung unbeteiligter dar!

Obwohl Faschingsumzüge dieses Jahr verboten waren, meldeten „Eltern stehen auf“ in Würzburg einen Rosenmontagszug an. Dieser hatte zwar eine Vielzahl Auflagen, doch wieder bewies die Polizei, dass sie diese bei ESA nicht so streng sehen.
Während die bunte Mischung aus Verschwörungsideolog:innen, Antisemit:innen, Rassist:innen und Reichsbürger:innen also unbehelligt Fasching feiern konnte, wurden Gegendemonstrierende massiv drangsaliert. So mussten Personen ihre Personalien abgeben und ihre Sachen durchsuchen lassen, nur weil sie schwarz gekleidet in der Innenstadt unterwegs waren.
Auf der Alten Mainbrücke wurde ein Teil des Gegenprotests schließlich gekesselt. Zwischen aggressiv auftretenden Polizist:innen auf engem Raum eingesperrt, bekamen es einige jüngere Aktivist:innen mit der Angst zu tun. Währenddessen schubste und drängelte die Polizei, schlug Genoss:innen, versuchte Einzelpersonen aus der Menge zu ziehen und zeriss ein Transparent. Ein Beamter drohte einem Demonstrierenden, ihn von der Mainbrücke zu werfen. Außerdem berichten Augenzeug:innen davon, dass vier Polizist:innen eine junge, männlich gelesene Person an den Haaren über den Boden zerrten.

CN für den folgenden Absatz: sexualisierte Polizeigewalt
Am Rande des Gegenprotests kam es zudem zu einem Fall von sexualisierter Polizeigewalt.
Eine Fotografin und Cannabis-Patientin rauchte einen Joint, während ESA ihre Reden hielten. Die Polizei nahm dies zum Anlass, sie zu kontrollieren. Obwohl sie ihren Ausweis, zwei Cannabisausweise und die drei letzten Rezepte mit sich führte und den Polizist:innen zeigte, durchsuchten diese ihren Rucksack. Als sie auf die Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens hinwies, wurde ihr aus nächster Nähe ins Gesicht geschrien. Anschließend wollte eine Polizistin ihre Taschen durchsuchen und tastete die Betroffene hierfür am ganzen Körper unter ihrer Kleidung (!) ab – inklusive dem Intimbereich. Die umstehenden Polizisten beobachteten diese Prozedur. Anschließend erhielt sie noch eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung.

Als die Betroffene das Erlebte öffentlich machte, reagierte die Polizei Unterfranken auf Twitter mit dreisten Lügen. So behaupteten sie, die Fotografin hätte keinerlei Beweise vorlegen können, dass sie Cannabispatientin sei und verharmlosten die sexualisierte Gewalt.

Im Zuge einer LockdownCapitalism-Demonstration lief ein Cop ständig durch die Menge und rempelte hierbei einen Demonstrierenden an. Daraufhin wurde der Genosse – als er sich von der Demo entfernte – verfolgt und wegen tätlichen Angriffs
angezeigt. Angeblich hätte er den von der Seite kommenden Polizisten angerempelt.

Vor einigen Wochen beschlagnahmten Polizist:innen das Smartphone eines Aktivisten, weil dieser eine brutale polizeiliche Maßnahme vor seiner Wohnung filmte – mit der fadenscheinigen Begründung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes. Auch hier zeigt sich wieder, dass die Polizei Würzburg es nicht gerne sieht, wenn ihre übertriebene Aggressivität und Brutalität öffentlich wird.

Betroffenen von Polizeigewalt wird meist nicht geglaubt. Zu sehr ist der Mythos vom Freund-und-Helfer in den Köpfen der Gesellschaft verfestigt. Aus Unglaube wird schließlich das Absprechen von Erfahrungen. Betroffenen von Polizeigewalt wird weder privat, noch offiziell geglaubt. Denn  gegen Fälle von Polizeigewalt vorzugehen ist so gut wie unmöglich. Eine Anzeige wird grundsätzlich mit einer Gegenanzeige beantwortet. Eigene Zeug:innen gelten – im Vergleich zu den Polizeibeamt:innen – als nicht glaubwürdig und Polizist:innen treffen Falschaussagen, um sich gegenseitig zu schützen. Durch Korpsgeist kommt es meist nicht zu Ermittlungen, bzw. werden diese schnell eingestellt. Das Fehlen einer unabhängigen Ermittlungsstelle bewirkt, dass Polizist:innen gegen ihre Kolleg:innen ermitteln müssen. Polizeigewalt bleibt als folgenlos. Ohne Konsequenzen agieren gewalttätige Polizist:innen in einem rechtsfreien Raum, in dem sie tun und lassen können, was sie möchten. Dies äußert sich insbesondere in rassistischer, queerfeindlicher und sexualisierter Polizeigewalt und kann – wie beispielsweise im Fall Oury Jalloh – in Mord enden, der keinerlei Konsequenzen nach sich zieht. Klarer wird dies, wenn man sich beispielhaft mit dem USK auseinandersetzt:

„Angriff ist die beste Verteidigung!“, so wurde die Einsatztaktik des USK schon 1988 beschrieben. 1987 wurde diese Einheit als Reaktion auf Wackersdorf und die tödlichen Schüsse bei den Startbahn West Protesten gegründet und mit Hilfe von EbLT Mitgliedern (https://de.wikipedia.org/wiki/Einheit_f%C3%BCr_besondere_Lagen_und_einsatzbezogenes_Training) aufgebaut. Wer schonmal Einsätze des bayerischen USK miterlebt hat, den:die dürfte diese Tatsache wenig verwundern. Lediglich, dass das EbLT bereits 1989 aufgelöst wurde, wohingegen die Gewaltexzesse des USK bis heute ungebremst stattfinden können. Ähnlich wie beispielsweise die BFE Einheiten anderer Bundesländer, kann das USK eine lange Liste von „Skandalen“ vorweisen. Sexualisierte Gewalt, Rechtsextremismus, Drogenhandel und Konsum, Misshandlungen und Demütigungen untereinander und gegen „Zivilist:innen“ egänzen die regelmäßig erhobenen Gewaltvorwürfe. Egal ob auf Demonstrationen, bei Hausdurchsuchungen, Fussballspielen, oder der Streife in Zeiten der Coronapandemie, egal ob im politischen Kontext oder aufgrund „falschen“ Aussehens, Gewalt durch das USK kann jeden Menschen treffen. Setzt man die Historie des USKs, sowie die Art der Ausbildung und die Aufnahmekriterien in Kontext zueinander, verwundert das nicht. Sozial- und Deeskalationskompetenzen sind nicht gefragt, statdessen psychische Belastbarkeit und körperliche Leistungsfähigkeit. Das Wissen nicht identifizierbar zu sein, das Recht in Form von Polizeiaufgabengesetzten hinter sich, der Unwille und die Unfähigkeit der CSU geführten Politik und der Justiz, Konsquenzen zu ziehen, fördern die Mentalität der Unantastbarkeit, das eigene Handeln wird dadurch, egal wie groß der Rechtsbruch ist, legitimiert. Selbst wenn der EuGH einen Einsatz als Verstoß gegen das Folterverbot wertet, passiert nichts weiter. Erst wenn Kolleg:innen gegen die eigene Einheit aussagen, wie zB in Nürnberg geschehen, hat man Chancen darauf, zu seinem Recht zu kommen. Dies passiert wegen des Korpsgeists in den seltensten Fällen. Einsatzaufnahmen sind vor Gericht in der Regel nicht auffindbar, und wenn doch, geschnitten. Fragen werden nicht beantwortet, zu Einsatztaktiken müsse man keine Auskunft gegeben. Das USK weiß, wie es sich schützt. Wenn zu Ausbildungszwecken „Einsatzlagen“ bei Fussballspielen provoziert werden, oder Gegendemonstrierende beim Protest in der Neubaustraße gegen AfD Veranstaltungen mit Handzeichen zur Eskalation aufgefordert werden, wenn einfache Identitätsfeststellungen mit sexualisierter Gewalt und Polizeigewalt enden, sind das keine Ausnahmen sondern Konsequenz der „grundsätzlich offensiven“ Vorgehensweise, der Mentalität und der Straffreiheit dieser staatlich bezahlten Hooligans. Es verwundert fast, sie nicht regelmäßig bei sogenannten „Ackerkämpfen“ anzutreffen.

Durch neue Gesetze, wie den Polizeiaufgabengesetzen, werden die Befugnisse noch mehr ausgeweitet, der Rechtsstaat noch mehr ausgehebelt und die Staatsmacht noch autoritärer.
Immer wieder – wie aktuell in Niedersachsen – wird versucht „die Antifa“ als angeblich homogene Gruppe verbieten zu lassen und damit alle Antifaschist:innen, alle linken Aktivist:innen und sämtliche autonomen Gruppen zu kriminalisieren, mit Repressionen zu überziehen und handlungsunfähig zu machen.

Wir verurteilen das aggressive und unverhältnismäßige Vorgehen und die harten Repressionen der Polizei Würzburg und des USKs aufs Schärfste! Wohin die generelle Kriminalisierung von antifaschistischem Protest führt ist hinreichend bekannt! Auch schätzen wir das staatliche Repressionsorgan Polizei im Kern – und v.a. Einheiten wie das in faschistoiden Männlichkeitsfantasien gefangene USK –  als nicht reformierbar ein! Deshalb muss das USK sofort aufgelöst werden, Polizeistrukturen abgebaut und durch emanzipatorische Organisationsformen erstetzt werden! Eine Ablehnung von Straf- und Knastsystem und staatlicher Gewalt ist essenziell für eine emanzipatorische, radikale und linke Gesellschaftskritik auf dem Weg zu einer befreiten Gesellschaft. Die radikale Linke muss sich gemeinsam der Repression stellen und sich der Kriminalisiserung widersetzen! Hierbei darf nicht vergessen werden, dass Polizeigewalt und Repression jede*n treffen können! Wir brauchen solidarische Lösungen und gegenseitige Hilfe. Betroffene Genoss:innen müssen nach Kräften unterstützt werden – psychisch, physisch und auch finanziell. Umso wichtiger ist die Rote Hilfe. Repressionen mögen Einzelpersonen treffen, jedoch zielen sie auf die gesamte Bewegung ab. Antifaschistische Interventionen sind jedoch notwendig und lassen sich nicht verbieten!

Demonstration zum Tag der politischen Gefangenen!

Repression entgegentreten – Antifaschismus lässt sich nicht verbieten!

18.03.21 – 17 Uhr – Hauptbahnhof Würzburg

Der 18. März ist der Tag der politischen Gefangenen. Wir kämpfen auf der Straße für all diejenigen, die es gerade selber nicht können und unsere Solidarität benötigen. Denn radikaler Aktivismus stellt immer auch ein persönliches Risiko dar.

Während antisemitische Verschwörungsideolog:innen in Würzburg und Bundesweit weitestgehend ungestört durch die Straßen laufen, nahezu täglich neue rechte Chatgruppen in der Polizei aufgedeckt werden, rechtsextreme Gruppen in der Bundeswehr sich auf einen militanten Umsturz vorbereiten und Todeslisten angelegt werden, lauert die Gefahr am linken Rand. Rechtsextreme Angriffe, wie der Mord an Walter Lübcke oder der Terror von Halle und Hanau, führen zwar zu einem kurzfristigen Aufschrei, allerdings nicht zu Konsequenzen. Mit der AfD im Parlament, die permanent Hetze verbreitet, wurde ein Nährboden aufgebaut, der den Diskurs weiter nach rechts verschiebt, rechte Übergriffe befördert und Einstellungen bestärkt. Gleichzeitig zeigt der Staat deutlich, wozu er bereit ist, wenn es nur um die Sicherung von Profitinteressen oder dem durchsetzen des nächsten rechten Aufmarschs geht. So geraten letztlich alle Kämpfe, die sich für strukturelle und grundlegende Veränderungen einsetzen, in Konflikt mit Staat und Polizei und erfahren Repression, egal ob nun im Dannenröder Forst, bei Kämpfen gegen Gentrifizierung oder bei der nächsten Naziblockade.
Linker Aktivismus wird dabei zunehmend kriminalisiert und in Niedersachsen wird sogar über Verbote antifaschistischer Gruppierungen diskutiert.

Dabei ist klar, dass wir die aktuellen Zustände so nicht hinnehmen können.
Auch klar ist, dass der Staat dabei nicht unser Freund und Helfer, sondern entschiedener Gegner ist. Es ist und bleibt unsere Aufgabe, antifaschistische Recherche zu betreiben, Verschwörungsideolog:innen die Straße zu nehmen, Nazipropaganda zu entfernen und rassistische Tendenzen in der Polizei zu thematisieren. Genauso  bleibt es auch unsere Aufgabe, uns gemeinsam gegen Klimakrise, Armut, Ausbeutung und all die anderen Dinge, die der Kapitalismus mit sich bringt, zu wehren.

Doch konsequent kritisches Agieren und das Infragestellen der staatlichen Kontrolle über unsere Leben führen zu Repressionen, die Betroffene weltweit miteinander verbindet. So verdeutlicht aktuell die Inhaftierung des Rappers Pablo Hasel in Spanien wegen angeblich beleidigender Inhalte seiner Songs, wie schnell sich der Staatsapparat hierfür formiert und Menschen aufgrund von Königs- oder Präsidentenbeleidigung weggesperrt. Regierungskritische Demonstrationen wie in Myanmar, die für Freiheit kämpfen, werden brutal niedergeschossen. In Griechenland befindet sich Dimitris Koufontinas aufgrund unmenschlicher Haftbedingungen im Hungerstreik. Ihm wird vorgeworfen, Mitglied einer revolutionären Organisation zu sein. Er übernahm für alle Mitglieder die politische Verantwortung und nahm alle Repression auf sich. Zuletzt wurde durch eine Gesetzesverschärfung seine Haftbedingungen massiv verschärft um ein Exempel an ihn zu statuieren. Juristische Versuche die Haft zu verbessern scheiterten. Kurdische Aktivisten, die gegen die türkische Diktatur kämpfen, werden wegen ihres Engagements in Rojava aufgrund konstruierter Vorwürfe wie der „Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland“ verfolgt. Deutschland kriminialisiert dabei außerdem immer wieder kurdische Vereinigungen und Organisationen und führt damit die strafrechtliche Verfolgung im Interesse von Erdogan in Deutschland fort. In Leipzig werden Antifaschist:innen wie Lina, der nach § 129 StGB die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird, kriminalisiert und inhaftiert. Polizei, Justiz und Presse hetzten gegen sie und verwenden alle Mittel der Repression gegen einzelne Antifaschist:innen, denen vorgeworfen wird Angriffe auf Nazis geplant zu haben. Vor allem der Paragraph 129 StGB stellt hierbei ein wichtiges Werkzeug dar, um Aktivist:innen in den Knast zu stecken. Ursprünglich als Reaktion auf die Aktivitäten der RAF eingeführt, muss kein indiviueller Tatnachweis mehr erbracht werden um Menschen zu verurteilen. So lassen sich im Zuge dessen diverse Konstrukte zur Kriminalisierung linken Aktivismus kreieren.
Jo und Dy wird ebenfalls ein harter Prozess gemacht und eine Welle an Repression trifft linke Aktivist:innen in Stuttgart nach einer Auseinandersetzung auf einer Querdenker-Demo. Am 20. März wird deshalb zu einer überregionalen Demonstration in Stuttgart aufgerufen, mit der wir uns solidarisch erklären.

In Deutschland werden linke Bewegungen seit Ewigkeiten kriminalisiert. Egal ob Antifaschist:innen, die als kriminelle Vereinigung, Seenotretter:innen, die als Schlepper:innen angeklagt werden, Klimaaktivist:innen, die mit Gewalt aus den Wäldern gebracht werden, oder Ärzt:innen die lediglich über Abtreibungen informieren und dafür angeklagt werden.

Diese Extremfälle markieren aber nur die Spitze des Eisberges. Gerade die ständigen Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre wie in Form des PAG, ermöglichen den Strafverfolgungsbehörden immer weitere konstuierte Straftatbestände zu verfolgen. Ein Klassiker stellt dabei der „Widerstand gegen Vollsteckungsbeamte“ dar, der in der Vergangenheit bereits bei einem ungewollten Kontakt mit einer Beamt:in zur Anwendung kommt. Die permanenten Äußerungen von seiten der Polizei, Polizeigewerkschaften und anderen,  hinsichtlich angeblich steigender Gewalt gegen Polizist:innen begründen sich so gerade auch auf Statistiken, die wegen derartiger Lapalien ansteigen. In der Folge sind wir neben weiteren Forderungen nach noch weitreichenderen Gesetzesverschärfungen auch mit Verbotsvorstößen seitens der Politik konfrontiert, die sich wie gerade in Niedersachsen gerne gegen Antifa-Gruppen richten.

Die Liste der Repressionen ist endlos lang und absurd. Betrachtet man die Geschichte derartigen Vorgehens in der deutschen Historie wird deutlich, dass diese Beispiele sich in eine lange Tradition staatlicher Repression gegen linken Aktivismus einreihen.
Für uns steht daher fest, dass wir diese Situation nicht länger stillschweigend akzeptieren können.  Unsere Kämpfe gehören zusammen, denn betroffen sind wir alle davon. Ein Angriff auf eine einzelnen Person bedeutet immer einen Angriff auf die gesamte Bewegung.
Zeit sich zu organisieren, zu vernetzten und dem rechten Diskurs entgegenzutreten. Für eine Welt ohne politische Gefangenschaft. Antifaschistische Politik sowie Solidarität mit den Betroffen der Repression bleibt in Zeiten des Rechtsrucks notwendig. Konsequent antifaschistisch! United we Stand!

Deshalb gehen wir am 18.03. gemeinsam auf die Straße!
Treffpunkt ist 17 Uhr am Hauptbahnhof Würzburg mit einer Auftaktkundgebung.
Haltet die Abstände ein und tragt FFP2 Masken!

Verhandlung am Amtsgericht Würzburg: Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung

Am 18.02. marschierten 200 Nazis vom Dritten Weg durch Würzburg, abgeschirmt durch hunderte Polizist_innen aus mehreren Bundesländern. Ungehindert konnten die Faschos ihre Route laufen und dabei u.a. die verbotene Tyr-Rune zeigen und bengalische Fackeln zünden.

Am 15.11 stand ein Nazigegner in Würzburg vor dem Amtsgericht unter dem Vorwurf, vermummt einen Polizisten verletzt zu haben. Im Strafbefehl forderte die Staatsanwaltschafft eine Strafsumme von 1800€, womit der Angeklagte vorbestraft wäre.

Richter und Staatsanwalt versuchten die getragene Sonnenbrille des Angeklagten als Vermummung zu werten. Immer wieder kommt es vor, dass Antifaschist_innen, die sich vor sog. „Anti-Antifa-Fotographen“ der militanten Nazis schützen wollen, der Vorwurf der Vermummung gemacht wird. In der Situation, als die angebliche Körperverletzung passierte, rannte der Beschuldigte vor einer Einheit des baden-württembergischen BFE (Beweis- und Festnahmeeinheit) weg. „Keine Ahnung was die Polizei von uns wollte“, sagte der Antifaschist aus. Von der Seite kam ein Polizist angerannt, versuchte ihm das Bein wegzutreten. Dabei wich der Angeklagte aus, kam ins stolpern und konnte einem Polizisten, der sich ihm in den Weg stellte, nicht mehr ausweichen.

Der „geschädigte“ Polizist gab an, seine Einheit wollte „einen Straftäter festnehmen“. „Der Angeklagte ist auf mich zugerannt, ich wurde nicht verletzt, hatte aber kurzzeitig einen Schmerz in der Schulter“, erzählte der BFE’ler. Vermummt sei er zu diesem Zeitpunkt nicht gewesen, er hätte es zum Kälteschutz angehabt, erklärte es der Polizist Staatsanwaltschaft und Richter.

Dass der Vorwurf der Körperverletzung konstruiert wurde, bestätigte sogar der Polizist in Teilen. „Wir haben versucht, ihm den Weg abzuschneiden“, gab der Polizist zu, „wahrgenommen habe ich die Person erst als sie am Boden lag“. Zudem bestätigte der angeblich Geschädigte die Aussagen des Angeklagten: „Der Beschuldigte hat keine Blockaden umgerannt“. Außerdem hielt es der Polizist für möglich, dass die Aussagen des Angeklagten zutreffen.

Der zweite Polizeizeuge, der ebenfalls mit dem „Geschädigten“ für den „Raumschutz Gegendemo“ zuständig war, sagte: „Wir haben eine Person aus der Gruppe des Angeklagten wegen einer Körperverletzung festnehmen wollen, dabei rannte die Gruppe des Angeklagten zielstrebig auf uns los“. Auf Nachfragen der Verteidigung beschwichtigte der Polizist: „Es könnte sein, dass der Angeklagte vor uns fliehen wollte und ich halte es für denkbar, dass der Angeklagte den Geschädigten nicht umrennen wollte“. Generell sei zu dem Zeitpunkt „viel Tumult gewesen“. Schließlich gab der Polizist zu: „Ich wollte dem Beschuldigten ein Bein stellen, den eigentlichen Zusammenstoß konnte ich nicht wahrnehmen und vermummt war die Person auch nicht.“

Daraufhin wurden die Zeugen aus dem Zeugenstand entlassen und der Richter stellte fest, es ist ja doch alles ganz anders gewesen. Obwohl beide Zeugen die Vermummung des Angeklagten bestritten, argumentierten Staatsanwaltschaft und Richter gegen einen Freispruch. Die angebliche Körperverletzung ließ sich ebenfalls nicht halten. Sogar der zu Beginn der Verhandlung feindlich eingestellte Staatsanwalt sagte, der Vorwurf der Körperverletzung lasse sich nicht halten.

Trotz der Beweislage erhielt der Antifaschist lediglich eine Einstellung gegen eine Auflage von 400€. Auch wenn dies verhältnismäßig glimpflich ausging, setzt der Staat immer wieder fatale Signale gegen Menschen, die sich Nazis entgegenstellen. Wer sich antifaschistisch engagiert, wird in Bayern immer wieder unter Generallverdacht gestellt.

Verhandlung am Amtsgericht Bamberg: Vorwurf der versuchten Gefangenenbefreiung

Am 29.08.2017 begann am Amtsgericht Bamberg ein Prozess wegen versuchter Gefangenenbefreiung im Zuge der Gegendemonstration zum III. Weg Aufmarsch am 18.02.2017 in Würzburg. Die Tat soll sich im Zuge des unverhältnismäßigen Polizeieinsatzes in der Martin-Luther-Straße ereignet haben. Zunächst konnte die Beschuldigte der Richterin ihre Sicht der Dinge darlegen. Die zwei erschienenen Zeugen verstrickten sich in Widersprüche, allerdings erschien der Hauptzeuge nicht, weswegen die Verhandlung schlussendlich am 19.09. fortgesetzt wurde. Am zweiten Verhandlungstag sagten ein weiterer Zeuge, der jedoch nicht viel zur Klärung der Sachlage beitragen konnte und der Hauptzeuge aus. Auch in seiner Aussage fanden sich Widersprüche, so will er in der als „chaotisch“ und „unübersichtlich“ beschriebenen Situation mit mehr als 30 Menschen lediglich die Beschuldigte und zwei weitere Menschen „erkannt“ haben. Da er jedoch die Anwesenheit der Beschuldigten in der besagten Situation immer wieder betonte, führte seine subjektive Sichtweise schlussendlich zur Verurteilung der Betroffenen zu 60 Sozialstunden.

Verbot ist ein Angriff auf die gesamte Linke – Solidarität mit Indymedia Linksunten

Am 25. August 2017 hat Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière die
linke Nachrichtenplattform „linksunten.indymedia“ auf Grundlage des
Vereinsgesetzes verboten. Das Weiterbetreiben des seit 2009 bestehenden offenen Netzwerkes von
linken Medienaktivist*innen und Journalist*innen erklärt de Maizière zur
Straftat. In Baden-Württemberg kam es diesbezüglich zu mehreren Hausdurchsuchungen, denen bisher keine Festnahmen folgten. Die Polizeipräsenz vor Ort wurde erhöht, um eventuelle Protestaktionen eindämmen zu können. Aktuell fahndet das BKA nach dem Standort des durch die Plattform genutzten Servers. Weitere Durchsuchungen sind nicht auszuschließen.

Hierzu erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.:
„Das Konstrukt des Innenministers, das ein Heranziehen des Vereinsgesetzes erst möglich
macht, kann wohl als juristisch höchst fraglich bezeichnet werden. Laut ersten Medienberichten existiert um Indymedia Linksunten nämlich gar kein Verein. Das Verbot der Medienplattform ist ein Angriff auf die gesamte linke, antikapitalistische Gegenöffentlichkeit. Diese zu verbieten ist ein Akt der Zensur und bedeutet eine eklatante Beschneidung der Meinungs- und Pressefreiheit. Über den Zeitpunkt der Verbotsverfügung kann nur spekuliert werden. Es ist denkbar, dass das Innenministerium das angekratze Image aufpolieren möchte, nachdem nahezu wöchentlich neue Medienberichte und Erkenntnisse über die massive ungezügelte Polizeigewalt gegen Anti-G20- Demonstrant*innen erscheinen. Ebenso offensichtlich ist die zeitliche Nähe zur Bundestagswahl, bei der die CDU sich als Law-and-Order Partei zu profilieren versucht. Während militante Neonazis sich vielerorts ungestört tummeln und ihre Hetze verbreiten können, stellt das Bundesinnenministerium einmal mehr klar, dass der Feind nach wie vor links verortet wird.“

Die Rote Hilfe e.V. solidarisiert sich mit den Betroffenen und fordert die sofortige Zurücknahme der Verbotsverfügung!

Erneuter Anquatschversuch

Erneut kam es in Würzburg zu einem Anquatschversuch durch den Verfassungsschutz. Ein Genosse erhielt insgesamt drei Anrufe auf seiner privaten Handynummer. Der erste Anruf wurde am 12. Februar um ca. 22.30 Uhr getätigt. Eine männliche Stimme meldete sich mit dem Namen Petermann und wollte noch einmal über das Angebot von letztem Sommer sprechen. Der Anrufer fuhr mit den Worten fort, dass diesmal mehr Geld für Informationen drin sei. Auch damit sich solche Vorfälle, wie in Bamberg, nicht wiederholen. Eine nähere Erläuterung zu dieser getätigten Aussage gab es nicht. Der Genosse legte daraufhin auf.

Der zweite Anruf fand eine Woche später am 19. Februar um 22:38 statt. Der dritte Anruf erfolgte eine Stunde später um 23:27 Uhr. Beide Anrufe wurden mitgeschnitten und sind im Folgenden dokumentiert (ohne die Nachfragen des Genossen).

2. Anruf:

  • „Ja hallo Herr X…Herr X?“
  • „Nein, mit wem spreche ich bitte?“
  • „Sind Sie nicht Herr X? Dann habe ich mich verwählt?“
  • „Hier ist Petermann.“
  • „Sind Sie nun Herr X? Oder nicht?“
  • „Petermann.“
  • „Nun mit wem spreche ich denn? Oder wollen Sie nur meine Zeit verschwenden?“
  • „Ich glaube nicht, dass wir uns dutzen! Sind Sie nun Herr X, oder nicht?“
  • „Das ist etwas, was ich mit Herrn X besprechen möchte. Sind Sie Herr X, oder nicht?“
  • –> aufgelegt

3. Anruf:

  • „Haben Sie verstanden?“
  • „26.02., 16 Uhr, Veggie Bro’s!“
  • „Herr X, spielen Sie hier keine Spielchen!“
  • „Hören Sie Herr X…“
  • –> aufgelegt

Was bleibt festzuhalten?

Wirst auch du von Repressionsorganen, wie dem Staatsschutz oder Verfassungsschutz, angequatscht, bleib erst einmal cool und informiere anschließend dein vertrautes politisches Umfeld und (falls vorhanden) die lokalen Antirepressionsstrukturen, wie die Rote Hilfe. Danach überlegt gemeinsam, wie ihr dagegen vorgehen könnt und macht den Anquatschversuch am besten öffentlich. In der Regel werden die Schlapphüte dann merken, dass es bei euch nichts zu holen gibt.

Und denkt daran: Anna und Arthur halten’s Maul!